Reiserücktritt:
Bis zu 4 Wochen vor Reiseantritt ist der Reiserücktritt kostenlos. Erfolgt der Rücktritt innerhalb eines Zeitraums von 4 Wochen vor Reiseantritt sind 90 % des Reisepreises (gebuchte Leistung) als Stornokosten zu bezahlen, falls keine Neuvermietung möglich war. Bei vorzeitiger Abreise ist der volle Reisepreis, wie gebucht, zu bezahlen.

Wir beziehen uns mit der Regelung auf die unten aufgeführten Buchungsbedingungen im Hotel- und Gaststättengewerbe. Diese Bedingungen sind jedem Angebot und jeder Buchungsbestätigung beigefügt.

Daher empfehlen wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung für Ihre Buchung abzuschliesen. Die Kurverwaltung Oberstdorf hat dazu ein eigenes Angebot unter folgendem Link: Reiseversicherung. Dort führt ein Link weiter zu einer Versicherung, die man online abschließen kann. Ersatzweise haben wir auch ein Infoblatt der Versicherung, dass Sie von uns erhalten können.

Allgemeine Buchungsbedingungen für das Hotel- und Gaststättengewerbe (lt. DEHOGA)
1.
Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt (Buchung) und zugesagt (Bestätigung) worden ist. Für die Bestätigung ist sowohl die mündliche als auch die schriftliche Form bindend.
2.
Der Abschluss des Gastaufnahmevertrags verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.
Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4.
Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Vermieter ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei Übernachtungen (Fewo) 10 %, bei Übernachtung/Frühstück, 20 % des Übernachtungspreises, bei Halbpension 30 %, bei Vollpension 40 % des Pensionspreises.
5.
Der Vermieter ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
6.
Bis zur anderweitigen Vermietung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
7.
Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort.